In der Sitzung des Gemeinderates standen vor allem der Forstwirtschaftsplan 2027 sowie die Aufstellung eines stationären Blitzers in der Ortsdurchfahrt Freckenfeld im Mittelpunkt.

Forstwirtschaftsplan 2027

Der Forstwirtschaftsplan 2027, der die Grundlage für die Bewirtschaftung des Waldes im kommenden Haushaltsjahr darstellt und die vorgesehenen Maßnahmen sowie die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben enthält, wurde von Revierleiter Bernd Müller vom Forstamt Bienwald vorgestellt. Im Rahmen seines Berichts blickte Herr Müller auf die Entwicklung der vergangenen beiden Jahre zurück. Positiv hervorgehoben wurden die Fördermittel des Bundes für das klimafreundliche Waldmanagement sowie das erfolgreiche Bestehen des Audits, für das die Ortsgemeinde ausgewählt worden war. Weitere Schwerpunkte waren die anstehende Erstellung des neuen Forsteinrichtungswerks, das jeweils für einen Zeitraum von zehn Jahren erstellt wird und der langfristigen Planung und Entwicklung des Gemeindewaldes dient, sowie die sich abzeichnende Absenkung des Hiebsatzes, der darauf abzielt, die vorhandenen gesunden Altbestände möglichst lange zu erhalten. Durch die bestehenden Fördermöglichkeiten werden dadurch keine negativen Auswirkungen auf das Haushaltsergebnis der Gemeinde erwartet. Abschließend wurde der Forstwirtschaftsplan 2027 einstimmig angenommen und angeregt, im Frühjahr 2027 eine gemeinsame Waldbegehung durchzuführen.

Aufstellung eines stationären Blitzers an der Ortsdurchfahrt

Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 19. Mai 2026 hatte sich der Rat mit dem Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung beschäftigt, in der Hauptstraße eine stationäre Geschwindigkeitsmessanlage einzurichten. Damals wurden insbesondere Fragen zum Standort, zu möglichem Mitspracherecht der Ortsgemeinde hinsichtlich Situierung der Anlage, die Prüfung einer Beteiligung der Ortsgemeinde an den Einnahmen sowie zum Verhältnis zwischen stationären und mobilen Geschwindigkeitskontrollen diskutiert. Da diese Punkte zunächst nicht abschließend geklärt werden konnten, wurde das Thema zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur, Bau-, Gewerbe- und Friedhofswesen verwiesen. Bis auf die Prüfung einer Beteiligung der Ortsgemeinde an den Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern, die im Vorfeld nicht stattgefunden hat, wurden die offenen Fragen beantwortet und dem Rat mit der entsprechenden Beschlussvorlage vorgelegt.

Die Verwaltung erläuterte, dass die Errichtung einer stationären Messanlage grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Einsatzzeiten des mobilen Blitzers im Verbandsgebiet habe. Während die stationäre Anlage dauerhaft einen festen Kontrollpunkt überwacht, könne die mobile Geschwindigkeitsüberwachung weiterhin flexibel an unterschiedlichen Standorten eingesetzt werden. Allenfalls könne sich der Bedarf an mobilen Kontrollen unmittelbar im Umfeld der stationären Anlage verringern, wodurch zusätzliche Einsatzzeiten an anderen verkehrlich relevanten Stellen möglich würden. Weiter stellte die Verwaltung die bisherigen Ergebnisse der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung vor. Auch mögliche alternative Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wurden betrachtet. Die Anschaffung weiterer mobiler Messanlagen durch den Zweckverband wurde derzeit als schwierig eingeschätzt, da hierfür die Zustimmung der weiteren Verbandsmitglieder erforderlich wäre und zusätzliche Investitions-, Betriebs- und Personalkosten entstehen würden. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Geschwindigkeitskontrollen bereits heute auch in den Abend- und Nachtstunden durchgeführt werden.

Die offen gebliebene Prüfung einer Beteiligung der Gemeinde an den Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern, wie es sie in einigen Beispielen anderer Bundesländer gibt, wurde kontrovers diskutiert (Profit für die Gemeinde vs. positive Haushaltseffekte und Profit anderer der Verbandsgemeinde angehörigen Ortsgemeinden über die jeweilige Umlage).

Im Ergebnis sprach sich der Gemeinderat mehrheitlich dafür aus, die Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage in der Ortsdurchfahrt grundsätzlich zu unterstützen und die weiteren Schritte einzuleiten.

Anfragen und Mitteilungen

Überarbeitung der Friedhofsatzung

Der Ausschuss für Infrastruktur, Bau- und Friedhofswesen hatte sich bereits im Vorfeld mit verschiedenen möglichen Anpassungen befasst und entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Kritisch bewertet wurden unter anderem die Einführung von Tuchbestattungen, die Anlage eines weiteren Feldes zum Ausstreuen von Asche sowie die Möglichkeit von Mensch-Tier-Bestattungen. Ebenso wurde die bisherige Praxis von Grabreservierungen thematisiert, da diese organisatorisch zunehmend schwer umzusetzen sei. Im Zusammenhang mit den Bestattungsbäumen wurde darauf hingewiesen, dass zusätzliche Pflanzungen erforderlich wären, um die vorgeschriebenen Abstände dauerhaft einhalten zu können.

Sperrung des Bachwegs

Zur Sperrung des Bachwegs wurde mitgeteilt, dass in der folgenden Woche eine gemeinsame Begehung stattfinden soll. Dabei sollen das weitere Vorgehen sowie mögliche bauliche oder verkehrssichernde Maßnahmen abgestimmt werden.

Verkehrscheck 2026

Die in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossene strukturierte Erfassung von Verkehrs- und Gefahrenstellen im Ortsgebiet kann nach Beratung im Ausschuss vorbereitet und gestartet werden.

In der Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen oder Anregungen vorgebracht.

Bericht zur Gemeinderatssitzung vom 15.09.2026